Wohnbauselbsthilfe Vorarlberger gemeinnützige registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (63459y)
Veröffentlicht auf EVI am 13.05.2026
Eingetragen im Firmenbuch am 13.05.2026
- Generalversammlungsbeschluss vom 05.03.2026 Es ist beabsichtigt, die Mitgliederhaftung herabzusetzen durch Beseitigung der Nachschusspflicht
Gemäß § 33 a Genossenschaftsgesetz hat die Genossenschaft allen Gläubigerinnen/Gläubigern für Forderungen, die am Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bestehen, auf Verlangen Befriedigung oder Sicherstellung zu leisten. Gläubiger/innen, die sich nicht binnen drei Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der Genossenschaft melden, gelten als zustimmend.
Quelle: Landesgericht Feldkirch, Firmenbuch-Nr.: 63459y, VNR: 063