Raiffeisen Hippach Holding eGen (595212m)
Veröffentlicht auf EVI am 29.10.2025
Eingetragen im Firmenbuch am 29.10.2025
Stammdaten: Sonstige Bestimmungen geändert
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und maximal acht Mitgliedern, darunter die/der Obfrau/Obmann und mindestens eine/ein Obfrau-/Obmannstellvertreter/in.
Vertretungsbefugnis: Die Genossenschaft wird durch die/den Obfrau/Obmann oder eine/einen Obfrau-/Obmannstellvertreter/in gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
- Generalversammlungsbeschluss vom 18.06.2025 Änderung des Genossenschaftsvertrages in den §§ 2, 3, 5, 9 - 21, 23 - 31, 33 - 35 und 38.
- Generalversammlungsbeschluss vom 18.06.2025 Herabsetzung der Haftung der Mitglieder für alle Verbindlichkeiten der Genossenschaft auf den Geschäftsanteil (§ 33a GenG iVm § 76 GenG) beabsichtigt.
Gemäß § 33 a Genossenschaftsgesetz hat die Genossenschaft allen Gläubigerinnen/Gläubigern für Forderungen, die am Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bestehen, auf Verlangen Befriedigung oder Sicherstellung zu leisten. Gläubiger/innen, die sich nicht binnen drei Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der Genossenschaft melden, gelten als zustimmend.
Quelle: Landesgericht Innsbruck, Firmenbuch-Nr.: 595212m, VNR: 005