Veröffentlicht auf EVI am 01.10.2025
Die ZZ-Agentur Stoll Gesellschaft m.b.H. Transporte KG., FN 20730 k, mit Sitz in Vomp und der Geschäftsanschrift Fiecht, Au 31, A-6134 Vomp („Verkäufer“) und die Quehenberger Logistics GmbH, FN 341024 g, mit Sitz in Straßwalchen und der Geschäftsanschrift Gewerbegebiet Nord 5, A-5204 Straßwalchen („Käufer“) sind Parteien eines am 12.08.2025 abgeschlossenen Kaufvertrages („Kaufvertrag“), mit welchem der Verkäufer den Betrieb Stückgut-, Express-, Teil- und Komplettladungsverkehr („Verkaufsgegenständlicher Betrieb“) mit Wirkung zum 01.10.2025, 00:00 Uhr („Übertragungsstichtag“) an den Käufer verkauft und überträgt.
Zwischen Verkäufer und Käufer ist vereinbart, dass – wie auch immer geartete – Verbindlichkeiten, Verpflichtungen oder Haftungen des Verkäufers aus oder im Zusammenhang mit dem Verkaufsgegenständlichen Betrieb – seien diese bekannt oder unbekannt, fällig oder noch nicht fällig und unabhängig davon ob diese vor oder nach dem Übertragungsstichtag entstehen bzw. entstanden sind – („Verbindlichkeiten“) nicht auf den Käufer übergehen und der Käufer dafür auch keinerlei Haftung gegenüber Dritten übernimmt.
Mit den vorerwähnten Vereinbarungen im Rahmen des oben angeführten Kaufvertrages wird in Abweichung der Regelungen gemäß § 38 Unternehmensgesetzbuch (UGB) vereinbart, dass der Käufer keine Verbindlichkeiten des Verkäufers übernimmt und nicht für diese haftet und mit Ausnahme der gesondert vertraglich definierten Vertragsverhältnisse (nämlich Kundenverträge und ausgewählte Lieferantenverträge und sonstige ausgewählte Vertrags- und Rechtsverhältnisse), keine unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse des Verkäufers übernimmt, welcher Umstand hiermit auf verkehrsübliche Weise bekannt gemacht wird.
Die gegenständliche Verlautbarung bzw. Bekanntmachung erfolgt lediglich zum Zweck der Bekanntmachung (auf verkehrsübliche Weise) der vorerwähnten, von der Bestimmung des § 38 Abs 4, 1. Satz UGB abweichenden Vereinbarungen und diese Verlautbarung bzw. Bekanntmachung empfangende natürliche oder juristische Personen oder sonstige Rechtsträger können daraus – außer den sich aus § 38 UGB ergebenden Rechtsfolgen – keinerlei Ansprüche oder sonstige Rechtsfolgen ableiten.
ZZ-Agentur Stoll Gesellschaft m.b.H. Transporte KG.
FN 20730 k, LG Innsbruck
Sitz: Vomp
Quehenberger Logistics GmbH
FN 341024 g, LG Salzburg
Sitz: Straßwalchen
EVI bms-hr2