GfG Genossenschaft für Gemeinwohl eG (420093i)
Veröffentlicht auf EVI am 29.07.2025
Eingetragen im Firmenbuch am 29.07.2025
- Generalversammlungsbeschluss vom 24.05.2025 Es ist beabsichtigt, durch eine Änderung der Satzung in § 9 Abs. 1 die Haftung der Mitglieder auf die Genossenschaftsanteile herabzusetzen und damit die Nachschusspflicht aufzuheben.
Gemäß § 33 a Genossenschaftsgesetz hat die Genossenschaft allen Gläubigerinnen/Gläubigern für Forderungen, die am Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bestehen, auf Verlangen Befriedigung oder Sicherstellung zu leisten. Gläubiger/innen, die sich nicht binnen drei Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der Genossenschaft melden, gelten als zustimmend.
Quelle: Handelsgericht Wien, Firmenbuch-Nr.: 420093i, VNR: 030