Auszug

Remes Beteiligungs GmbH (62776v) | Firmenspaltung 18.06.2025

Günter Remes Beteiligungs GmbH (652459z)

Übertragende Gesellschaft
Remes Beteiligungs GmbH, FN 62776v
Übernehmende Gesellschaft
Günter Remes Beteiligungs GmbH, FN 652459z
Abgespaltener Anteil
Geschäftsanteil an der Gerhard Remes GmbH
Rechtsgrundlage
§ 7 Spaltungsgesetz

Veröffentlicht auf EVI am 18.06.2025

Remes Beteiligungs GmbH

mit dem Sitz in Wien

Hinweis
gemäß § 7 Spaltungsgesetz

Die im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN 62776v registrierte Remes Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in der politischen Gemeinde Wien und der Ge­schäfts­an­schrift Huglgasse 16, 1150 Wien, beabsichtigt, durch einen Abspaltungsvor­gang (verhältniswah­rende Abspaltung zur Aufnahme) den in der Schlussbilanz der übertra­genden Gesellschaft zum 31.12.2024 ausgewie­senen Geschäftsanteil an der Gerhard Remes GmbH mit dem Sitz in der politischen Gemeinde Wien, registriert im Firmen­buch zu FN 189539i, der einer übernommenen und zur Gänze geleis­teten Stammeinlage von EUR 33.250,00 entspricht, mit allen dazugehörigen Rechten und Pflich­ten mit dem Stichtag dieser Bilanz auf die Günter Remes Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in der politischen Gemeinde Wien, registriert im Firmenbuch zu FN 652459z, durch diesen Abspal­tungsvorgang zu über­tragen.

Gemäß § 7 SpaltG wird bekannt gegeben, dass der Spaltungs- und Übernahmsvertrag beim Fir­menbuch des Handelsgerichts Wien eingereicht wurde.

Die Gesellschafter und die Gläubiger werden hiermit auf ihre Rechte gemäß § 7 Absätze (2), (4) und (5) Spaltungsgesetz hingewiesen.

Den Gesellschaftern der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften werden die in § 7 Absatz (2) Spaltungsgesetz angeführten Unterlagen (sofern sie zu erstellen sind) innerhalb der in § 7 Ab­satz (4) Spaltungsgesetz vorgesehenen Frist übermittelt. Auf Verlangen wird den Gesellschaf­tern un­verzüglich und kostenlos eine Abschrift der im § 7 Absatz (2) SpaltG bestimmten Un­terlagen erteilt. Den Gläubigern werden auf Verlangen kostenlos eine Abschrift des Spaltungs- und Über­nahmsvertrags, der Jahresabschlüsse sowie der Lageberichte der übertragenden Gesell­schaft für die letzten drei Geschäftsjahre erteilt. Die in § 7 Absatz (2) Spaltungsgesetz ange­führten Un­terlagen (sofern sie zu erstellen sind) werden auch am Sitz der Gesellschaft innerhalb der im § 7 Absatz (2) Spal­tungsgesetz vorgesehenen Frist zur Einsichtnahme aufgelegt.

Die Geschäftsführung

Verantwortlich für den Inhalt:
Remes Beteiligungs GmbH (62776v)
Günter Remes Beteiligungs GmbH (652459z)

EVI bml-sl9