RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen (43371g)
Veröffentlicht auf EVI am 26.03.2025
Eingetragen im Firmenbuch am 26.03.2025
- Generalversammlungsbeschluss vom 26.02.2025 Änderung der Satzung in den §§ 1 und 4.
- Aufgrund des Beschlusses der Generalversammlung vom 26.02.2025 ist beabsichtigt, die Mitgliederhaftung in § 7 Abs. 3. für ab dem 1.12.2024 gezeichnete Geschäftsanteile, wie folgt, herabzusetzen: Die Mitglieder haften nicht für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft. Sie sind jedoch mit vor dem 1.Dezember 2024 gezeichneten Geschäftsanteilen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nachschusspflichtig, wobei diese zusätzliche Nachschusspflicht erst nach Verbrauch der gezeichneten Geschäftsanteile zum Tragen kommt und pro Geschäftsanteil mit dem einfachen Nominale desselben beschränkt ist. Für alle ab dem 1.12.2024 gezeichneten Geschäftsanteile wird die Nachschusspflicht ausgeschlossen.
Gemäß § 33 a Genossenschaftsgesetz hat die Genossenschaft allen Gläubigerinnen/Gläubigern für Forderungen, die am Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bestehen, auf Verlangen Befriedigung oder Sicherstellung zu leisten. Gläubiger/innen, die sich nicht binnen drei Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der Genossenschaft melden, gelten als zustimmend.
Quelle: Landesgericht Korneuburg, Firmenbuch-Nr.: 43371g, VNR: 060