PrinTec Austria Holding GmbH (408014x)
Veröffentlicht auf EVI am 27.10.2023
Eingetragen im Firmenbuch am 26.10.2023
Rechtsform von Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Aktiengesellschaft geändert
Firmenname von PrinTec Austria Holding GmbH auf PrinTec Austria Holding AG geändert
- Umwandlung der PrinTec Austria Holding GmbH (FN 408014 x) in eine Aktiengesellschaft gem §§ 245 ff AktG
Art der Aktien: 70 000 Stückaktien
Stammdaten: Sonstige Bestimmungen geändert
Der Vorstand besteht aus eins bis fünf Personen.
Art der Bekanntmachung: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen in der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI).
Vertretungsbefugnis: Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind, durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch eines von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
- Satzung vom 13.09.2023
- Generalversammlungsbeschluss vom 13.09.2023
Vorstand Dr. Helmut Baumann neu eingetragen
vertritt seit 26.10.2023 selbständigVorstand Charilaos Konstantinou neu eingetragen
vertritt seit 26.10.2023 selbständigAufsichtsratsmitglied Dimitrios Kokkalis neu eingetragen
Position: Vorsitzende/rAufsichtsratsmitglied Mag. Franz Schweiger neu eingetragen
Position: Stellvertreter/in des/der VorsitzendenAufsichtsratsmitglied Mag. Wolfgang Eder neu eingetragen
Position: MitgliedGeschäftsführer/in Dr. Helmut Baumann gelöscht
Geschäftsführer/in Charilaos Konstantinou gelöscht
Gesellschafter/in Charilaos Konstantinou gelöscht
Hinweis
Der folgende Zusatztext wurde nachträglich auf evi.gv.at am 17.04.2024 veröffentlicht. Dieser Text wurde am 26.10.2023 in der Ediktsdatei eingetragen.
Den Gläubigerinnen/Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen vor der Veröffentlichung der Eintragung der Umwandlung begründet sind, ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können. Die mit der Anmeldung eingereichten Schriftstücke, namentlich der Prüfungsbericht der Mitglieder des Vorstandesund Aufsichtsrates sowie der/des gesetzlichen Prüferin/Prüfers, können bei Gericht eingesehen werden.
Quelle: Handelsgericht Wien, Firmenbuch-Nr.: 408014x, VNR: 027