Beschluss des Gerichtes vom 04.04.2025 4 SE 81/25a Handelsgericht Wien Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
Die Gesellschaft ist infolge rechtskräftiger Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens und Zahlungsunfähigkeit aufgelöst.