Beschluss des Gerichtes vom 21.03.2025 49 SE 410/24 y Landesgericht Innsbruck Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
Die Gesellschaft ist infolge rechtskräftiger Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens und Zahlungsunfähigkeit aufgelöst.