Beschluss des Gerichtes vom 21.03.2023 zu 63 SE 204/22 d Landesgericht Innsbruck Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
Die Gesellschaft ist infolge rechtskräftiger Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens und Zahlungsunfähigkeit aufgelöst.