Beschluss des Gerichtes vom 17.07.2024 27 SE 182/24 b Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
Die Gesellschaft ist infolge rechtskräftiger Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens und Zahlungsunfähigkeit aufgelöst.
Quelle: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, Firmenbuch-Nr.: 605136g, VNR: 003
ID:bl6-wfj