Beschluss des Gerichtes vom 28.05.2024 28 SE 146/24k Handelsgericht Wien Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
Die Gesellschaft ist infolge rechtskräftiger Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens und Zahlungsunfähigkeit aufgelöst.