Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
70 IN 362/17: In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der ASS Kuriere GmbH,
Lise-Meitner-Straße 20, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 3895),
vertr. d.: Antonio Garcia Cerezo, Leipziger Straße 3, 63505
Langenselbold, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt
auf
Montag, 26.02.2024, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht
Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger
über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Genehmigung des Widerrufsvergleichs vor dem Landgericht
Darmstadt, Az. 29 O 339/21 vom 31.10.2023 mit der Simon &
Partner GbR,
- die Genehmigung eines Vergleichs mit der Schwarzkopf &
Arendes GbR auf 50% der Klagesumme, entsprechend 22.438,00 €,
- die Genehmigung eines Vergleichs mit Frau Petra Schwarzkopf
über einen Betrag von 16.000,00 €..
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn
eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.
Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der
nachträglich angemeldeten Forderungen.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst
Urkunden sind 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der
Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die
Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet
werden.
Amtsgericht Hanau, 05.02.2024