Letzte Veröffentlichung im Handelsregister:
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
18 IN 78/20
18.01.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Aeria GmbH, Gesundheitszentrum, Schwerdtstraße 5-7,
67574 Osthofen
(AG Mainz, HRB 48248),
vertreten durch:
Simone Kaiser, Jakob-Lehr-Straße 11, 67363 Lustadt,
(Geschäftsführerin),
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt
auf
Donnerstag, den 08.02.2024.
Hierzu wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger
über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Die Gläubigerversammlung erteilt dem Insolvenzverwalter
nach § 160 Abs.2 Nr.3 InsO die Zustimmung zur Führung
eines Rechtsstreits gegen Frau Ursula Jentsch über einen
Schadensersatzanspruch in Höhe von 130.000,- Euro.
Die zugrundeliegenden Unterlagen liegen auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der
Beteiligten aus.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn
eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der
Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Worms
Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach:
govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die
Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet
werden.