Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
29.11.2022
Löschungsankündigung
28.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
12.05.2022
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
24.03.2022
Termine
24.03.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.10.2021
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2017
Sonstiges
27.11.2017
Termine
09.01.2017
Termine
05.07.2016
Eröffnungen
05.07.2016
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren