Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.07.2025
Sonstiges
23.06.2025
Sonstiges
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
01.12.2021
Termine
01.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
13.06.2016
Entscheidungen im Verfahren
04.12.2015
Entscheidungen im Verfahren
26.11.2015
Entscheidungen im Verfahren
30.07.2015
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2015
Entscheidungen im Verfahren
08.05.2015
Entscheidungen im Verfahren
17.07.2013
Entscheidungen im Verfahren
24.09.2012
Eröffnungen
20.08.2012
Sicherungsmaßnahmen
12.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
27.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
05.01.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
13.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
21.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006