Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.07.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.07.2024
Sonstiges
22.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
14.03.2024
Sonstiges
14.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
04.05.2023
Sonstiges
06.05.2022
Eröffnungen
17.02.2022
Sicherungsmaßnahmen
01.12.2021
Sicherungsmaßnahmen
20.04.2021
Neueintragungen