Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.02.2026
Entscheidungen im Verfahren
27.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
25.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
25.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
04.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.12.2021
Eröffnungen
01.12.2021
Sicherungsmaßnahmen
22.05.2020
Neueintragungen