Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
20.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.12.2021
Eröffnungen
10.11.2021
Sicherungsmaßnahmen
21.09.2021
Sicherungsmaßnahmen
25.06.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 07.02.2019 bis zum 31.12.2019
11.02.2019
Neueintragungen