Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
21.09.2022
Sonstige Registerbekanntmachung
30.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
25.04.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
21.04.2022
Sonstiges
01.12.2021
Sonstiges
27.01.2021
Termine
04.12.2020
Termine
10.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2020
Termine
02.03.2020
Eröffnungen
18.12.2019
Sicherungsmaßnahmen
03.07.2018
Berichtigungen
13.06.2018
Neueintragungen