Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.07.2023
Löschungsankündigung
16.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
01.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
17.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
17.11.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.11.2020
Termine
22.09.2020
Termine
10.09.2019
Termine
23.01.2019
Eröffnungen
07.12.2018
Sicherungsmaßnahmen
08.03.2018
Neueintragungen