Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
04.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
01.12.2021
Eröffnungen
09.07.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 02.02.2018 bis zum 31.12.2018
09.07.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 02.02.2018 bis zum 31.12.2018
02.02.2018
Neueintragungen