Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
15.04.2026
Löschungsankündigung
10.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.02.2022
Sonstiges
15.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
27.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
01.12.2021
Sonstiges
16.06.2020
Eröffnungen
07.05.2020
Sicherungsmaßnahmen
10.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
10.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
16.10.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.10.2017 bis zum 31.12.2017
16.10.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.10.2017 bis zum 31.12.2017
17.10.2017
Neueintragungen