Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
27.04.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
31.03.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
07.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
03.03.2021
Termine
09.09.2019
Sonstiges
10.07.2017
Eröffnungen
17.02.2017
Neueintragungen