Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.03.2023
Löschungsankündigung
22.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
21.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.01.2022
Termine
07.12.2021
Sonstiges
01.12.2021
Termine
05.11.2018
Sonstiges
17.05.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
13.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 23.06.2014 bis zum 31.12.2014
04.09.2014
Neueintragungen