Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
14.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
24.05.2023
Sonstiges
24.05.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.07.2022
Termine
21.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
30.11.2017
Eröffnungen
05.10.2017
Sicherungsmaßnahmen
08.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
05.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
16.07.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.01.2013 bis zum 31.12.2013
30.04.2013
Neueintragungen