Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.08.2024
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
16.05.2022
Sonstiges
16.05.2022
Sonstiges
03.02.2021
Entscheidungen im Verfahren
27.06.2017
Entscheidungen im Verfahren
27.06.2017
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.08.2015
Termine
13.01.2015
Termine
11.07.2013
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12.11.2012
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17.09.2012
Entscheidungen im Verfahren
04.07.2012
Entscheidungen im Verfahren
06.06.2012
Eröffnungen
15.05.2012
Neueintragungen