Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.06.2025
Löschungsankündigung
24.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
21.07.2022
Termine
21.07.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
26.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.12.2021
Sonstiges
03.06.2020
Termine
28.08.2017
Termine
13.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 30.09.2013
12.01.2015
Sicherungsmaßnahmen
17.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
16.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.09.2011 bis zum 31.12.2011
14.10.2011
Neueintragungen