Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.05.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2019 bis zum 29.02.2020
20.07.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2018 bis zum 28.02.2019
04.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2017 bis zum 28.02.2018
28.02.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2016 bis zum 28.02.2017
28.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2015 bis zum 29.02.2016
29.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2014 bis zum 28.02.2015
16.03.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2013 bis zum 28.02.2014
28.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2012 bis zum 28.02.2013
24.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.03.2011 bis zum 29.02.2012
11.05.2011
Neueintragungen