Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
01.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.12.2021
Sonstiges
04.12.2020
Eröffnungen
11.11.2020
Sicherungsmaßnahmen
25.04.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
14.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
31.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
19.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
23.04.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
20.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
29.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006