Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.06.2022
Löschungsankündigungen
01.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
02.10.2019
Entscheidungen im Verfahren
06.08.2019
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.08.2019
Entscheidungen im Verfahren
29.05.2019
Termine
28.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
01.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2007 bis zum 31.12.2007
24.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2006 bis zum 30.09.2007
15.04.2008 Jahresabschluss zum 30.09.2006