Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.03.2024
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
01.12.2021
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
17.03.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.02.2021
Entscheidungen im Verfahren
19.02.2021
Termine
27.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
25.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
26.05.2020
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Eröffnungen
18.03.2011
Sicherungsmaßnahmen
23.08.2010
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung