Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
16.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
16.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
01.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.12.2021
Sonstiges
06.07.2020
Termine
17.04.2020
Entscheidungen im Verfahren
25.04.2019
Entscheidungen im Verfahren
20.09.2018
Entscheidungen im Verfahren
09.10.2015
Entscheidungen im Verfahren
02.10.2015
Entscheidungen im Verfahren
06.07.2015
Entscheidungen im Verfahren
12.05.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
19.03.2014
Sicherungsmaßnahmen
06.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
28.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
29.12.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
03.03.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
04.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
10.01.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006