Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.04.2025
Löschungsankündigung
08.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
04.01.2023
Sonstiges
04.01.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
31.03.2022
Sonstiges
01.12.2021
Sonstiges
01.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
01.07.2009
Eröffnungen
20.04.2009
Sicherungsmaßnahmen
22.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006