Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.01.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
11.12.2023
Sonstiges
29.11.2017
Termine
26.08.2015
Sonstiges
06.09.2011
Eröffnungen
13.07.2011
Sicherungsmaßnahmen
07.10.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
22.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
01.10.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
31.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006