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LG Wiener Neustadt (239), Aktenzeichen 10 S 56/14k | ||
| Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung | ||
| 245641m | ||
| Bekannt gemacht am 14. Juli 2014 | ||
| Firmenbuchnummer: | FN 245641m | |
| Schuldner: | NSA Bewachungs-Detektei GmbH Aredstraße 7/310 2544 Leobersdorf FN 245641m vertreten durch: Abel & Abel Rechtsanwälte GmbH Stubenring 18, 1010 Wien | |
| Masseverwalter: | Dr. Michael TRÖTHANDL Rechtsanwalt Hauptplatz 9-13 2500 Baden Tel.: 02252/86 580, Fax: 02252/86 580 3 E-Mail: Troethandl@lexacta.com | |
| Eröffnung: | Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 14.07.2014 Anmeldungsfrist: 28.08.2014 | |
| Tagsatzung: | Datum: 11.09.2014 um: 10.30 Uhr Ort: Zimmer 34 Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20 % zhlbar innerhalb von 2 Jahren nach Annahme des Sanierungsplanes. Der Schuldner hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Sanierungsplanantrag als zurückgezogen gilt. | |
| Zustellung: | Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Wegen der ungewöhnlich großen Anzahl der Gläubiger unterbleiben besondere Zustellungen. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei unter www.edikte.justiz.gv.at kundgemacht. | |
| Beschluss vom 14. Juli 2014 | ||
| Bekannt gemacht am 25. Juli 2014 | ||
| Text: | Weitere Adresse des Schuldners: Zweigstelle: Kärntnerstraße 17/12 1010 Wien | |
| Beschluss vom 24. Juli 2014 | ||
| Bekannt gemacht am 31. Juli 2014 | ||
| Verlegung: | Die für den 11.09.2014 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf: Datum: 18.09.2014 um: 09.00 Uhr Ort: Zimmer 34 Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Grund: Verhinderung des Masseverwalters Dr. Tröthandl. | |
| Beschluss vom 30. Juli 2014 | ||
| Bekannt gemacht am 26. September 2014 | ||
| Tagsatzung: | Datum: 09.10.2014 um: 10.40 Uhr Ort: Zimmer 34 Erstreckte Sanierungsplantagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Prüfungstagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, ahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Der Schuldner hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Sanierungsplanantrag als zurückgezogen gilt. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen. | |
| Beschluss vom 25. September 2014 | ||
| Bekannt gemacht am 16. Oktober 2014 | ||
| Masseverwalterstellvertreter: | Mag. Christina Maria JURITSCH Rechtsanwältin Hochweg 24 2500 Siegenfeld Tel.: 02252/433 38, Fax: 02252/86580-3 E-Mail: juritsch@lexacta.com | |
| Sanierungsplan: | Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, ahlbar wie folgt: Eine Quote von 6 % bnnen vierzehn Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei das Erfordernis hierfür einschließlich des Erfordernisses für sämtliche offenen Masseverbindlichkeiten bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis spätestens 30.10.2014 beim Masseverwalter zu erlegen ist, weitere Quoten von 4 % | |
| Beschluss vom 15. Oktober 2014 | ||
| Bekannt gemacht am 23. Oktober 2014 | ||
| Sanierungsplanbestätigung: | Der am 09.10.2014 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20 % zhlbar wie folgt: Eine Quote von 6 % bnnen vierzehn Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes. | |
| Schlussrechnung: | Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Das Insolvenzverfahren ist mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes aufgehoben. Die Kundmachung erfolgt unter www.edikte.justiz.gv.at. Der Sanierungsplan hat in der Tagsatzung am 9.10. 2014 beide vom Gesetz geforderten Mehrheiten erlangt (§ 147 Abs 1 IO). Die vereinbarte Bestätigungsvoraussetzung, dies ist der Erlag der Barquote und die Bezahlung der Masseverbindlichkeiten bis 30.10. 2014 wurde erfüllt. Die Schlussrechnung gegen die keine Bemängelungen erhoben wurden war in einem zu genehmigen. | |
| Beschluss vom 23. Oktober 2014 | ||
| Bekannt gemacht am 11. November 2014 | ||
| Aufhebung: | Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: 21.11.2014 | |
| Beschluss vom 7. November 2014 | ||