LG Linz (458), Aktenzeichen 17 S 52/20a
Konkursverfahren
384618s
Bekannt gemacht am 10. Juni 2020
Firmenbuchnummer:FN 384618s
Schuldner: greifbar Bauträger GmbH
Ansfeldnerstraße 1/9
4052 Ansfelden
FN 384618s
Immobilienprojekte
Masseverwalter: Mag. Elisabeth HUBER Rechtsanwältin
Hopfengasse 23
4020 Linz
Tel.: 0732/667326, Fax: 0732/66732029
E-Mail: e.huber@wildmoser-koch.com
Masseverwalterstellvertreter: Dr. Gerhard ROTHNER Rechtsanwalt
Hopfengasse 23
4020 Linz
Tel.: 0732/66 73 26-0, Fax: 0732/66 73 20 29
E-Mail: g.rothner@wildmoser-koch.com
Eröffnung: Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.06.2020
Anmeldungsfrist: 25.08.2020
Tagsatzung: Datum: 01.09.2020
um: 08.30 Uhr
Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock
1. Gläubigerversammlung
Prüfungstagsatzung
Berichtstagsatzung
Vermögensverzeichnistagsatzung

Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gelten im gesamten Gerichtsgebäude die von der Bundesregierung erlassenen Schutzvorschriften und Hygieneregeln. Zu anderen Personen ist daher ein Sicherheitsabstand von zumindest einem Meter (empfohlen werden aber 1,5 bis zwei Meter) einzuhalten und es ist auf die Handhygiene zu achten.

Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, wobei Sie ersucht werden, Ihre eigene Schutzmaske mitzubringen. Das Abnehmen der Schutzmaske darf nur erfolgen, wenn die*der Richter*in oder die*der Rechtspfleger*in, die*der die Verhandlung oder Vernehmung leitet, die Abnahme der Schutzmaske gestattet oder anordnet.

Bitte betreten Sie das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt, zu dem Sie geladen worden sind. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals bei den Zutrittskontrollen ist unbedingt Folge zu leisten. Diese Maßnahmen dienen auch Ihrem eigenen Schutz. Danke für Ihr Verständnis.
Hauptverfahren: Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
Text: Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen.
Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird.
Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt.
Text: Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
Beschluss vom 10. Juni 2020