LG Wiener Neustadt (239), Aktenzeichen 10 S 56/14k
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
245641m
Bekannt gemacht am 14. Juli 2014
Firmenbuchnummer:FN 245641m
Schuldner: NSA Bewachungs-Detektei GmbH
Aredstraße 7/310
2544 Leobersdorf
FN 245641m
vertreten durch:
Abel & Abel Rechtsanwälte GmbH
Stubenring 18, 1010 Wien
Masseverwalter: Dr. Michael TRÖTHANDL Rechtsanwalt
Hauptplatz 9-13
2500 Baden
Tel.: 02252/86 580, Fax: 02252/86 580 3
E-Mail: Troethandl@lexacta.com
Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: 14.07.2014
Anmeldungsfrist: 28.08.2014
Tagsatzung: Datum: 11.09.2014
um: 10.30 Uhr
Ort: Zimmer 34
Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung

Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20 % zhlbar innerhalb von 2 Jahren nach Annahme des Sanierungsplanes.
Der Schuldner hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Sanierungsplanantrag als zurückgezogen gilt.
Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Wegen der ungewöhnlich großen Anzahl der Gläubiger unterbleiben besondere Zustellungen. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei unter www.edikte.justiz.gv.at kundgemacht.
Beschluss vom 14. Juli 2014
Bekannt gemacht am 25. Juli 2014
Text: Weitere Adresse des Schuldners:
Zweigstelle:
Kärntnerstraße 17/12
1010 Wien
Beschluss vom 24. Juli 2014
Bekannt gemacht am 31. Juli 2014
Verlegung: Die für den 11.09.2014 anberaumte Tagsatzung wird verlegt auf:
Datum: 18.09.2014
um: 09.00 Uhr
Ort: Zimmer 34

Berichtstagsatzung
Prüfungstagsatzung
Sanierungsplantagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung

Grund: Verhinderung des Masseverwalters Dr. Tröthandl.
Beschluss vom 30. Juli 2014
Bekannt gemacht am 26. September 2014
Tagsatzung: Datum: 09.10.2014
um: 10.40 Uhr
Ort: Zimmer 34
Erstreckte Sanierungsplantagsatzung
Schlussrechnungstagsatzung
Prüfungstagsatzung

Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 %, ahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes.

Der Schuldner hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen, widrigenfalls der Sanierungsplanantrag als zurückgezogen gilt.
Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen.
Beschluss vom 25. September 2014
Bekannt gemacht am 16. Oktober 2014
Masseverwalterstellvertreter: Mag. Christina Maria JURITSCH Rechtsanwältin
Hochweg 24
2500 Siegenfeld
Tel.: 02252/433 38, Fax: 02252/86580-3
E-Mail: juritsch@lexacta.com
Sanierungsplan: Der Sanierungsplan wurde angenommen.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote
von 20 %, ahlbar wie folgt:
Eine Quote von 6 % bnnen vierzehn Tagen ab
rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, wobei
das Erfordernis hierfür einschließlich des
Erfordernisses für sämtliche offenen
Masseverbindlichkeiten bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis spätestens 30.10.2014 beim
Masseverwalter zu erlegen ist, weitere Quoten von 4 % und je 5 % bs 30.06.2015, 30.03.2016 und 07.10.2016.

Beschluss vom 15. Oktober 2014
Bekannt gemacht am 23. Oktober 2014
Sanierungsplanbestätigung: Der am 09.10.2014 angenommene Sanierungsplan wird bestätigt.
Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von 20 % zhlbar wie folgt:
Eine Quote von 6 % bnnen vierzehn Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes.
Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
Das Insolvenzverfahren ist mit Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplanes aufgehoben.
Die Kundmachung erfolgt unter www.edikte.justiz.gv.at.
Der Sanierungsplan hat in der Tagsatzung am 9.10. 2014 beide vom Gesetz geforderten Mehrheiten erlangt (§ 147 Abs 1 IO). Die vereinbarte Bestätigungsvoraussetzung, dies ist der Erlag der Barquote und die Bezahlung der Masseverbindlichkeiten bis 30.10. 2014 wurde erfüllt. Die Schlussrechnung gegen die keine Bemängelungen erhoben wurden war in einem zu genehmigen.
Beschluss vom 23. Oktober 2014
Bekannt gemacht am 11. November 2014
Aufhebung: Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt.
Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben.
Ende der Zahlungsfrist: 21.11.2014
Beschluss vom 7. November 2014