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LG Klagenfurt (729), Änderung |
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Bekannt gemacht am 14. November 2017 |
Firmenbuchnummer: | 443394a |
Firmenbuchsache: | Ritter & Stark GmbH Bären Industriepark 12 9181 Feistritz im Rosental |
Text: | Jahresabschluss zum 30.9.2016 eingereicht am 11.9.2017;
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Gericht: | LG Klagenfurt eingetragen am 09.11.2017 |
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Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
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Bilanz zum 30.9.2016 eingereicht am 11.9.2017 bestellen
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.