Das Handelsregister

ist ein Verzeichnis über bestimmte Tatsachen, die im Handelsverkehr wesentlich sind. Es offenbart die wichtigsten Rechtsverhältnisse der Kaufleute, indem es z.B. Auskunft darüber gibt, welche Rechtsform ein Unternehmen hat, wer ein Unternehmen vertreten darf oder wer für Verbindlichkeiten haftet.
Es dient so Unternehmensinteressen, weil eine Eintragung in das Handelsregister entsprechende Mitteilungen an Geschäftspartner entbehrlich macht. Es dient aber auch dem Informationsbedürfnis dieser Geschäftspartner und dem der Allgemeinheit.
Eingetragene Tatsachen können durch Vorlage eines Auszuges aus dem Handelsregister urkundlich nachgewiesen werden. Dies erleichtert die Führung eines Rechtsstreits.
Um dem Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber die Öffentlichkeit des Handelsregisters angeordnet. Jedermann kann das Handelsregister und die zum Handelsregister eingereichten Schriftstücke (z.B. die Satzung einer Aktiengesellschaft) anfordern.

Was wird in das Handelsregister eingetragen?

Wann wird das Handelsregistergericht tätig?

Eintragungen in das Handelsregister erfolgen nur in wenigen Fällen von Amts wegen. Grundsätzlich wird das Handelsregistergericht nur aufgrund einer Anmeldung tätig, welche elektronisch in notariell beglaubigter Form einzureichen ist. Bei jeder Anmeldung (z.B. bei Anmeldung eines Geschäftsführerwechsels) muss also eine Notarin oder ein Notar eingeschaltet werden.

Hier finden Sie weitere Informationen über das Handelsregister.

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